Zielsetzungen
Betreuten Wohnens für Senioren
Im Gesamtsystem der Wohn-, Betreuungs- und Versorgungsangebote für
ältere Menschen kommt dem Betreuten Wohnen eine besondere Stellung
zu. Von den herkömmlichen Altenwohnungen unterscheiden sich Betreute
Seniorenwohnungen wesentlich dadurch, dass zusammen mit der gemieteten
Wohnung verbindliche Hilfs- und Betreuungsleistungen angeboten werden.
Neben einer Grundversorgung, die auch zusätzliche Gemeinschafts-
und Betreuungsräumlichkeiten beinhaltet, können je nach individuellen
Hilfebedarf weitere Hilfs- und Betreuungsleistungen gegen Bezahlung in
Anspruch genommen werden. Das Betreuungsangebot geht damit über den
Angebotsrahmen ambulanter Dienste hinaus und ist differenzierter als das
pauschalisierte Leistungsangebot stationärer Altenhilfeeinrichtungen.
Das Konzept des Betreuten Wohnens verfolgt das Ziel, die Vorteile privater
Wohnformen mit denen institutioneller Wohnformen zu verbinden. Die Privatheit,
Autonomie und Selbständigkeit des Einzelnen soll erhalten bleiben,
wobei gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit und Verfügbarkeit
von Hilfs- und Betreuungsangeboten gewährleistet werden soll. Ein
auf die Bedürfnisse alter Menschen abgestimmtes Wohnen in geschützter
Selbständigkeit mit frei
wählbaren Hilfsdiensten soll die eigenverantwortliche Lebens- und
Haushaltsführung älterer Menschen erhalten, sichern und auf
lange Zeit stärken.
Mit dem Abschluss des Mietvertrages über die Wohnung wird auch ein
Betreuungskonzept verbindlich vereinbart.
Basisleistungen Betreuungskonzept
•
Anschluss an eine Notrufzentrale,
• psychosoziale Betreuung und Einzelgespräche bei persönlichen
Anliegen,
• Hilfe bei der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste,
• Hilfe bei Behördenangelegenheiten, Erledigung des Schriftverkehrs,
• Hilfe und Unterstützung bei der Tages- und Wochenplanung
(Essensplanung und Einkäufe),
• Hilfe und Unterstützung bei der Organisation von Festen,
• Hilfe und Begleitung bei Freizeitaktivitäten,
• Hilfe und Unterstützung bei allen finanziellen Angelegenheiten,
• Koordination der gewünschten und benötigten Zusatzleistungen.
Anschluss an eine Notrufzentrale
Die Wohneinheiten sind mit einem Notrufsystem ausgestattet. Das Notrufsystem
garantiert umgehende Hilfe in allen kritischen Situationen, die sich innerhalb
der Wohnung ereignen können (z.B. bei akuten Schmerzen oder einem
Sturz). Die Notrufzentrale des Betreuungsgebers ist rund um die Uhr besetzt
(24 Stunden). Bei Auslösung des Notrufs wird umgehend die erforderliche
Hilfe bereitgestellt. Entsprechend der mit den Bewohnern getroffenen Vereinbarungen,
werden die notwendigen Maßnahmen eingeleitet.
Beratung
Eine individuelle Beratung wird zu Fragen der alltäglichen Lebensführung,
zu Hilfemöglichkeiten und zur Wohnsituation angeboten. Weiterhin
werden Hilfen gegeben zur Antragstellung zwecks Kostenerstattung für
Leistungen, die der Pflege, Betreuung und ärztlichen Versorgung dienen.
Es wird jedoch keine Rechtsberatung und keine umfassende Sozialberatung
angeboten. Mit Zustimmung der Bewohner kann die Beratung für sie
auch durch Angehörige oder andere beauftragte Personen nachgefragt
werden.
Information der Bewohner
Es werden regelmäßig aktuelle Übersichten über die
für die Bewohner in Frage kommenden Dienstleistungs- und Freizeitangebote
erstellt. Bei Bedarf werden Dienste vermittelt bzw. Hilfen organisiert,
die den Alltag erleichtern (Friseur, Fußpflege, etc.).
Organisation von Freizeit
Zur Förderung des sozialen Lebens in der Wohnanlage wird der soziale
Austausch der Bewohner durch Angebote zur Freizeitgestaltung unterstützt.
Formen der Freizeitgestaltung sind sowohl
Veranstaltungen innerhalb der Anlage, wie z.B. Vorträge, Lesungen
und musikalische Darbietungen als auch gemeinsame Ausflüge. Sommerfest
und Weihnachtsfeier sind die zentralen und verbindenden sozialen Veranstaltungen
des Jahres. Sie finden in den Gemeinschaftsräumen der Anlage statt
und werden ebenfalls vom Betreuungsgeber organisiert. Die kulturelle Veranstaltungen
werden in einem regelmäßigen Rhythmus angeboten.
Zusatzpaket
»Erstversorgung im Krankheitsfall«
Der Betreuungsgeber bietet den Bewohnern der Anlage zusätzlich zum
Basispaket ein Zusatzpaket für aktive Hilfen bei und nach einem Krankheitsfall
mit den folgenden Einzelleistungen zu einem Pauschalpreis an. Dieses Zusatzpaket
kann entweder zu Beginn dieses Betreuungsvertrages oder zu einem späteren
Zeitpunkt vom Bewohner bestellt werden. Das Paket umfasst folgende Leistungen:
• Leistungen bei Krankheit in der Wohnung,
• Leistung bei Krankenhausaufenthalt,
• Leistungen beim Übergang ins Pflegeheim.
Wahlleistungen
Neben dem Basispaket und dem Zusatzpaket werden weitere, einzeln abrufbare
Serviceleistungen angeboten. Die Wahlleistungen können jederzeit
in Anspruch genommen und entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen
wieder abbestellt werden.
• Hauswirtschaftliche Hilfen: Grundreinigung der Wohnung, Raumpflege,
Fensterreinigung, Blumenpflege, Einkauf, Entsorgen des Mülls.
• Wäscheversorgung: Waschen, Bügeln, Mangeln der Wäsche
und Bekleidung der Bewohner.
• Speisenversorgung: Lieferung von Essen auf Rädern.
• Technische Hilfen: Diese Dienstleistungen umfassen das Aufstellen,
Aufhängen oder Abhängen von Einrichtungsgegenständen, Gardinen,
das Transportieren von schweren Gegenständen, Möbeln, den Austausch
von Glühbirnen und sonstige Kleinreparaturen an Sachen des Bewohners.
• Fahr- und Transportdienste: Auf Anfrage der Bewohner ist die Bereitstellung
eines Fahrdienstes möglich. Dies betrifft sowohl die Sach- als auch
die Personenbeförderung.
Pflegerische Hilfen
Durch den Pflegedienst können alle benötigten pflegerische Hilfen
durchgeführt werden. Eine Verpflichtung zur Wahl des Pflegedienstes
des Betreuungsgebers besteht nicht.
Der Betreuungsgeber leistet im Krankheits- bzw. Pflegefall Hilfen bei:
• Häusliche Krankenpflege (Grund- und Behandlungspflege nach
SGB V),
• Häusliche Pflege nach SGB XI (auch bei längerer und
schwerer Pflegebedürftigkeit soll ein Verbleiben in der Wohnung ermöglicht
werden).
Die Durchführung und Vergütung dieser Leistungen erfolgt im
Rahmen der Richtlinien und Vereinbarungen mit den Kranken- und Pflegekassen.
Bei Bedarf erfolgt die Versorgung mit Pflegehilfsmittel.