Zielsetzungen Betreuten Wohnens für Senioren

Im Gesamtsystem der Wohn-, Betreuungs- und Versorgungsangebote für ältere Menschen kommt dem Betreuten Wohnen eine besondere Stellung zu. Von den herkömmlichen Altenwohnungen unterscheiden sich Betreute Seniorenwohnungen wesentlich dadurch, dass zusammen mit der gemieteten Wohnung verbindliche Hilfs- und Betreuungsleistungen angeboten werden. Neben einer Grundversorgung, die auch zusätzliche Gemeinschafts- und Betreuungsräumlichkeiten beinhaltet, können je nach individuellen Hilfebedarf weitere Hilfs- und Betreuungsleistungen gegen Bezahlung in Anspruch genommen werden. Das Betreuungsangebot geht damit über den Angebotsrahmen ambulanter Dienste hinaus und ist differenzierter als das pauschalisierte Leistungsangebot stationärer Altenhilfeeinrichtungen.
Das Konzept des Betreuten Wohnens verfolgt das Ziel, die Vorteile privater Wohnformen mit denen institutioneller Wohnformen zu verbinden. Die Privatheit, Autonomie und Selbständigkeit des Einzelnen soll erhalten bleiben, wobei gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit und Verfügbarkeit von Hilfs- und Betreuungsangeboten gewährleistet werden soll. Ein auf die Bedürfnisse alter Menschen abgestimmtes Wohnen in geschützter Selbständigkeit mit frei
wählbaren Hilfsdiensten soll die eigenverantwortliche Lebens- und Haushaltsführung älterer Menschen erhalten, sichern und auf lange Zeit stärken.
Mit dem Abschluss des Mietvertrages über die Wohnung wird auch ein Betreuungskonzept verbindlich vereinbart.


Basisleistungen Betreuungskonzept

• Anschluss an eine Notrufzentrale,
• psychosoziale Betreuung und Einzelgespräche bei persönlichen Anliegen,
• Hilfe bei der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste,
• Hilfe bei Behördenangelegenheiten, Erledigung des Schriftverkehrs,
• Hilfe und Unterstützung bei der Tages- und Wochenplanung (Essensplanung und Einkäufe),
• Hilfe und Unterstützung bei der Organisation von Festen,
• Hilfe und Begleitung bei Freizeitaktivitäten,
• Hilfe und Unterstützung bei allen finanziellen Angelegenheiten,
• Koordination der gewünschten und benötigten Zusatzleistungen.


Anschluss an eine Notrufzentrale

Die Wohneinheiten sind mit einem Notrufsystem ausgestattet. Das Notrufsystem garantiert umgehende Hilfe in allen kritischen Situationen, die sich innerhalb der Wohnung ereignen können (z.B. bei akuten Schmerzen oder einem Sturz). Die Notrufzentrale des Betreuungsgebers ist rund um die Uhr besetzt (24 Stunden). Bei Auslösung des Notrufs wird umgehend die erforderliche Hilfe bereitgestellt. Entsprechend der mit den Bewohnern getroffenen Vereinbarungen, werden die notwendigen Maßnahmen eingeleitet.


Beratung

Eine individuelle Beratung wird zu Fragen der alltäglichen Lebensführung, zu Hilfemöglichkeiten und zur Wohnsituation angeboten. Weiterhin werden Hilfen gegeben zur Antragstellung zwecks Kostenerstattung für Leistungen, die der Pflege, Betreuung und ärztlichen Versorgung dienen.
Es wird jedoch keine Rechtsberatung und keine umfassende Sozialberatung angeboten. Mit Zustimmung der Bewohner kann die Beratung für sie auch durch Angehörige oder andere beauftragte Personen nachgefragt werden.


Information der Bewohner

Es werden regelmäßig aktuelle Übersichten über die für die Bewohner in Frage kommenden Dienstleistungs- und Freizeitangebote erstellt. Bei Bedarf werden Dienste vermittelt bzw. Hilfen organisiert, die den Alltag erleichtern (Friseur, Fußpflege, etc.).


Organisation von Freizeit

Zur Förderung des sozialen Lebens in der Wohnanlage wird der soziale Austausch der Bewohner durch Angebote zur Freizeitgestaltung unterstützt. Formen der Freizeitgestaltung sind sowohl
Veranstaltungen innerhalb der Anlage, wie z.B. Vorträge, Lesungen und musikalische Darbietungen als auch gemeinsame Ausflüge. Sommerfest und Weihnachtsfeier sind die zentralen und verbindenden sozialen Veranstaltungen des Jahres. Sie finden in den Gemeinschaftsräumen der Anlage statt und werden ebenfalls vom Betreuungsgeber organisiert. Die kulturelle Veranstaltungen werden in einem regelmäßigen Rhythmus angeboten.


Zusatzpaket »Erstversorgung im Krankheitsfall«

Der Betreuungsgeber bietet den Bewohnern der Anlage zusätzlich zum Basispaket ein Zusatzpaket für aktive Hilfen bei und nach einem Krankheitsfall mit den folgenden Einzelleistungen zu einem Pauschalpreis an. Dieses Zusatzpaket kann entweder zu Beginn dieses Betreuungsvertrages oder zu einem späteren Zeitpunkt vom Bewohner bestellt werden. Das Paket umfasst folgende Leistungen:
• Leistungen bei Krankheit in der Wohnung,
• Leistung bei Krankenhausaufenthalt,
• Leistungen beim Übergang ins Pflegeheim.


Wahlleistungen

Neben dem Basispaket und dem Zusatzpaket werden weitere, einzeln abrufbare Serviceleistungen angeboten. Die Wahlleistungen können jederzeit in Anspruch genommen und entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen wieder abbestellt werden.
• Hauswirtschaftliche Hilfen: Grundreinigung der Wohnung, Raumpflege, Fensterreinigung, Blumenpflege, Einkauf, Entsorgen des Mülls.
• Wäscheversorgung: Waschen, Bügeln, Mangeln der Wäsche und Bekleidung der Bewohner.
• Speisenversorgung: Lieferung von Essen auf Rädern.
• Technische Hilfen: Diese Dienstleistungen umfassen das Aufstellen, Aufhängen oder Abhängen von Einrichtungsgegenständen, Gardinen, das Transportieren von schweren Gegenständen, Möbeln, den Austausch von Glühbirnen und sonstige Kleinreparaturen an Sachen des Bewohners.
• Fahr- und Transportdienste: Auf Anfrage der Bewohner ist die Bereitstellung eines Fahrdienstes möglich. Dies betrifft sowohl die Sach- als auch die Personenbeförderung.


Pflegerische Hilfen

Durch den Pflegedienst können alle benötigten pflegerische Hilfen durchgeführt werden. Eine Verpflichtung zur Wahl des Pflegedienstes des Betreuungsgebers besteht nicht.
Der Betreuungsgeber leistet im Krankheits- bzw. Pflegefall Hilfen bei:
• Häusliche Krankenpflege (Grund- und Behandlungspflege nach SGB V),
• Häusliche Pflege nach SGB XI (auch bei längerer und schwerer Pflegebedürftigkeit soll ein Verbleiben in der Wohnung ermöglicht werden).
Die Durchführung und Vergütung dieser Leistungen erfolgt im Rahmen der Richtlinien und Vereinbarungen mit den Kranken- und Pflegekassen. Bei Bedarf erfolgt die Versorgung mit Pflegehilfsmittel.

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