Niedrigschwellige Betreuungsangebote

Mit dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz (PflEG) soll in Ergänzung und Unterstützung des bisherigen Leistungsangebotes der Pflegeversicherung ein zusätzliches Leistungsangebot für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz geschaffen werden. Anspruchsberechtigt ist der Personenkreis der Pflegebedürftigen der Pflegestufe I bis III mit einem auf Dauer bestehenden erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung.
Hierdurch sollen:
• angemessene Betreuungsangebote und Kontaktmöglichkeiten insbesondere für demenzkranke Pflegebedürftige und
• Möglichkeiten zur Entlastung pflegender Personen geschaffen werden.


Kriterien eingeschränkter Alltagskompetenz


Für das Begutachtungsverfahren sind folgende Fähigkeitsstörungen maßgebend:
• Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz),
• Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen,
• unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potentiell gefährdenden Substanzen,
• Tatsächlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation,
• im situativen Kontext inadäquates Verhalten,
• Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen,
• Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung,
• Störungen der höheren Hirnfunktion (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben,
• Störungen des Tag-/Nachtrhythmus,
• Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren,
• Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen,
• Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten,
• Zeitlich überwiegende Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilf- und Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression.


Ambulante Betreuungsgruppe für Alzheimer-Kranke


Hier werden Alzheimer-Patienten und ältere demenzkranke Personen betreut, die verwirrt, desorientiert oder zunehmend vergesslich sind.
Die Betreuungsgruppe findet montags bis freitags am Nachmittag von 14.00 – bis 17.00 in den Tagespflegeeinrichtungen statt. Wir beginnen mit einer fröhlichen Kaffeerunde, danach wird Gymnastik angeboten, gesungen, gebastelt oder gerätselt. Alle Teilnehmer werden entsprechend der vorhandenen Fähigkeiten in die Gruppe einbezogen. Unsere Betreuungsgruppen werden von einer Fachkraft geleitet.
Die regelmäßige Teilnahme kostet pro Nachmittag 23,- €. Es besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung im Zusammenhang mit dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz (PflEG).


Einzelbetreuung in der häuslichen Umgebung

Wenn Sie zu Hause einen demenzkranken Angehörigen versorgen oder betreuen, sind Sie häufig rund um die Uhr beschäftigt. Wichtige Verrichtungen, z.B. der eigene Arztbesuch, Behördengänge und Besorgungen werden auf die lange Bank geschoben, weil man schlecht von zu Hause wegkommt oder den Angehörigen nicht alleine lassen möchte. Unser Betreuungsdienst kommt zu Ihnen nach Hause und können Ihnen als Angehörigen damit eine wenig persönlichen Freiraum verschaffen.. Je nach Anforderungen an die Einzelbetreuung belaufen sich die Kosten von 8,- € bis zu 28,- € je Stunde, abhängig von der Qualifikation der Betreuungskraft.


Zielsetzung der Betreuungsangebote


• Beaufsichtigung, insbesondere zur Entlastung pflegender Angehöriger,
• Training von Alltagskompetenz und tagesstrukturierender Maßnahmen,
• Anleitung und Unterstützung bei der Aufnahme sinnhafter Betätigungen oder Beschäftigungen,
• Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten,
• Entspannende Aktivitäten zum Erhalt und zur Förderung der Motorik und/oder der Gesellschaftsfähigkeit,
• Gespräche führen, Unterhaltung fördern mit dem Ziel der Aktivierung.


Förderung durch die Pflegekassen

Wir sind von den Pflegekassen als Träger niedrigschwelliger Betreuungsdienste nach dem Pflege-leistungsergänzungsgesetz anerkannt. Dadurch können unsere Betreuungsleistungen über das neue Gesetz abgerechnet werden.
Die Pflegekassen stellen 460,- € im Jahr für die Betreuungsleistungen zur Verfügung. Wurde das Budget nicht vollständig eingesetzt, kann es auf Antrag im Folgejahr genutzt werden.

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