Niedrigschwellige Betreuungsangebote
Mit dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz
(PflEG) soll in Ergänzung und Unterstützung des bisherigen Leistungsangebotes
der Pflegeversicherung ein zusätzliches Leistungsangebot für
Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
geschaffen werden. Anspruchsberechtigt ist der Personenkreis der Pflegebedürftigen
der Pflegestufe I bis III mit einem auf Dauer bestehenden erheblichen
Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung.
Hierdurch sollen:
• angemessene Betreuungsangebote und Kontaktmöglichkeiten insbesondere
für demenzkranke Pflegebedürftige und
• Möglichkeiten zur Entlastung pflegender Personen geschaffen
werden.
Kriterien eingeschränkter Alltagskompetenz
Für das Begutachtungsverfahren sind folgende Fähigkeitsstörungen
maßgebend:
• Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz),
• Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen,
• unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen
oder potentiell gefährdenden Substanzen,
• Tatsächlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung
der Situation,
• im situativen Kontext inadäquates Verhalten,
• Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen
Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen,
• Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen
oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten
Depression oder Angststörung,
• Störungen der höheren Hirnfunktion (Beeinträchtigung
des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen
bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben,
• Störungen des Tag-/Nachtrhythmus,
• Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen
und zu strukturieren,
• Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren
in Alltagssituationen,
• Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten,
• Zeitlich überwiegende Niedergeschlagenheit, Verzagtheit,
Hilf- und Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression.
Ambulante Betreuungsgruppe für Alzheimer-Kranke
Hier werden Alzheimer-Patienten und ältere demenzkranke Personen
betreut, die verwirrt, desorientiert oder zunehmend vergesslich sind.
Die Betreuungsgruppe findet montags bis freitags am Nachmittag von 14.00
– bis 17.00 in den Tagespflegeeinrichtungen statt. Wir beginnen
mit einer fröhlichen Kaffeerunde, danach wird Gymnastik angeboten,
gesungen, gebastelt oder gerätselt. Alle Teilnehmer werden entsprechend
der vorhandenen Fähigkeiten in die Gruppe einbezogen. Unsere Betreuungsgruppen
werden von einer Fachkraft geleitet.
Die regelmäßige Teilnahme kostet pro Nachmittag 23,- €.
Es besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung im Zusammenhang mit
dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz (PflEG).
Einzelbetreuung in der häuslichen Umgebung
Wenn Sie zu Hause einen demenzkranken Angehörigen versorgen oder
betreuen, sind Sie häufig rund um die Uhr beschäftigt. Wichtige
Verrichtungen, z.B. der eigene Arztbesuch, Behördengänge und
Besorgungen werden auf die lange Bank geschoben, weil man schlecht von
zu Hause wegkommt oder den Angehörigen nicht alleine lassen möchte.
Unser Betreuungsdienst kommt zu Ihnen nach Hause und können Ihnen
als Angehörigen damit eine wenig persönlichen Freiraum verschaffen..
Je nach Anforderungen an die Einzelbetreuung belaufen sich die Kosten
von 8,- € bis zu 28,- € je Stunde, abhängig von der Qualifikation
der Betreuungskraft.
Zielsetzung der Betreuungsangebote
• Beaufsichtigung, insbesondere zur Entlastung pflegender Angehöriger,
• Training von Alltagskompetenz und tagesstrukturierender Maßnahmen,
• Anleitung und Unterstützung bei der Aufnahme sinnhafter Betätigungen
oder Beschäftigungen,
• Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten,
• Entspannende Aktivitäten zum Erhalt und zur Förderung
der Motorik und/oder der Gesellschaftsfähigkeit,
• Gespräche führen, Unterhaltung fördern mit dem
Ziel der Aktivierung.
Förderung durch die Pflegekassen
Wir sind von den Pflegekassen als Träger niedrigschwelliger Betreuungsdienste
nach dem Pflege-leistungsergänzungsgesetz anerkannt. Dadurch können
unsere Betreuungsleistungen über das neue Gesetz abgerechnet werden.
Die Pflegekassen stellen 460,- € im Jahr für die Betreuungsleistungen
zur Verfügung. Wurde das Budget nicht vollständig eingesetzt,
kann es auf Antrag im Folgejahr genutzt werden.