Kurzeitpflege

Kurzzeitpflege ist ein ganzjähriges und zweckgebundenes Pflege- und Betreuungsangebot mit einer festen Anzahl von Plätzen, das von überwiegend älteren, hilfe- und pflegebedürftigen Personen, die in der Regel in einer häuslichen Umgebung leben, aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend in Anspruch genommen wird.
Das zeitlich befristete Kurzzeitpflegeangebot verfolgt das Ziel, dass nach Beendigung des Aufenthalts eine Rückkehr in den eigenen Haushalt oder zu den pflegenden Angehörigen möglich sein soll.


Integration der Kurzzeitpflege in das bestehende Angebot


Räumlich und organisatorisch ist das Kurzzeitpflegeangebot in das Pflegeheim integriert. Dies bedeutet zentrale Verwaltung und Belegung, die Möglichkeit der Mitbenutzung der hier zur Verfügung stehenden übergreifenden Dienste und Angebote wie kulturelle und soziale Angebote.
Die vier Kurzzeitpflegeplätze sind in die stationäre Pflege eingestreut, werden aber dauerhaft und verbindlich belegt, d.h. es sind eindeutig definierte Räume, die für die Kurzzeitpflege ganzjährig bereitgestellt werden.
Zugleich besteht die Anbindung an einen Pflegedienst und damit die Möglichkeit zur konzeptionellen Kontinuität der Betreuung.
Die oftmals mit einem Kurzzeitpflegeaufenthalt im Heim verbundenen Ängste vor Abschiebung in den Dauerpflegebereich sind insgesamt deutlich weniger ausgeprägt.


Aufnahmeanlässe


Wie die Praxis zeigt, kann Kurzzeitpflege unterschiedliche Funktionen erfüllen. In erster Linie trägt das Angebot zur Entlastung pflegender Angehöriger bei, d.h. orientiert sich an deren Bedarf nach vorübergehender Freistellung von der häuslichen Pflege.


Urlaub

Die pflegenden Angehörigen planen eine Urlaubsreise, damit auch sie einmal ausspannen können, häufig nach jahrelanger ununterbrochener Pflege.


Ausfall aufgrund einer plötzlichen Erkrankung


Die Pflegepersonen sind plötzlich erkrankt und/oder müssen ins Krankenhaus.


Kuraufenthalt / Rehabilitationsmaßnahme


Die Pflegepersonen benötigen selbst eine Kur oder Rehabilitationsmaßnahme.


Psychische Überforderung

Die enge emotionale Beziehung zwischen der Hauptpflegeperson und der Betreuten bedarf einer vorübergehenden zeitlichen und räumlichen Lockerung.


Nachsorge bzw. Mobilisierung nach einem Krankenhausaufenthalt

Die Person ist nach dem Krankenhausaufenthalt noch soweit hilfe- oder pflegebedürftig, dass sie nicht sofort in ihre häusliche Umgebung zurückkehren kann und gegebenenfalls ein spezifisches Mobilisierungstraining benötigt, z.B. nach Schlaganfall, und Oberschenkel-halsbruch.

Abklärungsaufenthalt

Meist zeitlich unbestimmter Aufenthalt, z.B. nach schwerer Erkrankung, zur Abklärung der noch vorhandenen Fähigkeiten und damit der Entscheidung, welche Versorgungsalternativen in Frage kommen, z.B. Rückkehr nach hause mit zusätzlicher ambulanter Hilfe oder Heimunterbringung (Übergangspflege).


Vermeidung eines Krankenhausaufenthalts


Aufenthalt aufgrund einer akuten Erkrankung bzw. einer allgemeinen Zustands-verschlechterung mit der Perspektive, anschließend die ambulante Versorgung fortsetzen zu können.


Überbrückungspflege


Zur Überbrückung von Zeiten zwischen Krankenhausaufenthalten und Aufnahme in Rehabilitationseinrichtungen bzw. erneuten Krankenhausaufenthalten. Wenn eine Heimunter-bringung erforderlich wird, aber ein geeigneter bzw. gewünschter Heimplatz noch nicht zur Verfügung steht.


Sterbebegleitung


Betreuung und pflege sterbender Menschen, z.B. bei Alleinstehenden oder wenn Angehörige diese Betreuung nicht übernehmen können oder wollen.

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