Kurzeitpflege
Kurzzeitpflege ist
ein ganzjähriges und zweckgebundenes Pflege- und Betreuungsangebot
mit einer festen Anzahl von Plätzen, das von überwiegend älteren,
hilfe- und pflegebedürftigen Personen, die in der Regel in einer
häuslichen Umgebung leben, aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend
in Anspruch genommen wird.
Das zeitlich befristete Kurzzeitpflegeangebot verfolgt das Ziel, dass
nach Beendigung des Aufenthalts eine Rückkehr in den eigenen Haushalt
oder zu den pflegenden Angehörigen möglich sein soll.
Integration der Kurzzeitpflege in das bestehende Angebot
Räumlich und organisatorisch ist das Kurzzeitpflegeangebot in das
Pflegeheim integriert. Dies bedeutet zentrale Verwaltung und Belegung,
die Möglichkeit der Mitbenutzung der hier zur Verfügung stehenden
übergreifenden Dienste und Angebote wie kulturelle und soziale Angebote.
Die vier Kurzzeitpflegeplätze sind in die stationäre Pflege
eingestreut, werden aber dauerhaft und verbindlich belegt, d.h. es sind
eindeutig definierte Räume, die für die Kurzzeitpflege ganzjährig
bereitgestellt werden.
Zugleich besteht die Anbindung an einen Pflegedienst und damit die Möglichkeit
zur konzeptionellen Kontinuität der Betreuung.
Die oftmals mit einem Kurzzeitpflegeaufenthalt im Heim verbundenen Ängste
vor Abschiebung in den Dauerpflegebereich sind insgesamt deutlich weniger
ausgeprägt.
Aufnahmeanlässe
Wie die Praxis zeigt, kann Kurzzeitpflege unterschiedliche Funktionen
erfüllen. In erster Linie trägt das Angebot zur Entlastung pflegender
Angehöriger bei, d.h. orientiert sich an deren Bedarf nach vorübergehender
Freistellung von der häuslichen Pflege.
Urlaub
Die pflegenden Angehörigen planen eine Urlaubsreise, damit auch sie
einmal ausspannen können, häufig nach jahrelanger ununterbrochener
Pflege.
Ausfall aufgrund einer plötzlichen Erkrankung
Die Pflegepersonen sind plötzlich erkrankt und/oder müssen ins
Krankenhaus.
Kuraufenthalt / Rehabilitationsmaßnahme
Die Pflegepersonen benötigen selbst eine Kur oder Rehabilitationsmaßnahme.
Psychische Überforderung
Die enge emotionale Beziehung zwischen der Hauptpflegeperson und der Betreuten
bedarf einer vorübergehenden zeitlichen und räumlichen Lockerung.
Nachsorge bzw. Mobilisierung nach einem Krankenhausaufenthalt
Die Person ist nach dem Krankenhausaufenthalt noch soweit hilfe- oder
pflegebedürftig, dass sie nicht sofort in ihre häusliche Umgebung
zurückkehren kann und gegebenenfalls ein spezifisches Mobilisierungstraining
benötigt, z.B. nach Schlaganfall, und Oberschenkel-halsbruch.
Abklärungsaufenthalt
Meist zeitlich unbestimmter Aufenthalt, z.B. nach schwerer Erkrankung,
zur Abklärung der noch vorhandenen Fähigkeiten und damit der
Entscheidung, welche Versorgungsalternativen in Frage kommen, z.B. Rückkehr
nach hause mit zusätzlicher ambulanter Hilfe oder Heimunterbringung
(Übergangspflege).
Vermeidung eines Krankenhausaufenthalts
Aufenthalt aufgrund einer akuten Erkrankung bzw. einer allgemeinen Zustands-verschlechterung
mit der Perspektive, anschließend die ambulante Versorgung fortsetzen
zu können.
Überbrückungspflege
Zur Überbrückung von Zeiten zwischen Krankenhausaufenthalten
und Aufnahme in Rehabilitationseinrichtungen bzw. erneuten Krankenhausaufenthalten.
Wenn eine Heimunter-bringung erforderlich wird, aber ein geeigneter bzw.
gewünschter Heimplatz noch nicht zur Verfügung steht.
Sterbebegleitung
Betreuung und pflege sterbender Menschen, z.B. bei Alleinstehenden oder
wenn Angehörige diese Betreuung nicht übernehmen können
oder wollen.